Direkt zum Inhalt

Teilnahmebedingungen 1st Women's Distance Run

Damit der 1st Women's Distance Run zu einem unvergesslichen Laufevent für alle Teilnehmerinnen wird, gilt es einige Regeln zu beachten. In unseren Teilnahmebedingungen kannst du alles nachlesen.

Abstand, 1st Women's Distance Run

Das gilt es für deine Teilnahme zu beachten

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen, die an einem der Bewerbe (Start 1 um 9.00 Uhr – 5km Laufen oder Start 2 um 10.00 Uhr – 5km Laufen & 5km Nordic Walking) des 1st Women’s Distance Runs teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmerin und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.

Veranstalter des 1st Women’s Distance Runs ist die Österreichischer Frauenlauf GmbH.

Als Gerichtsstand gilt Wien.

A. Wettkampfbestimmungen

1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die vom  Gesetz wegen eine Frau oder ein Mädchen sind und sich beim Veranstalter ordnungsgemäß für einen der Bewerbe angemeldet haben.

2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).

3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.

4. Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

5. Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist im Nordic Walking Startblock am Ende des Läuferinnenfeldes möglich. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.

6. Das Begleiten durch Männer oder nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist nicht erlaubt.

7. Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten.

8. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.

9. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!

10. Jeder Teilnehmerin wird im Zuge der Startnummerausgabe ein Community Distance Marker leihweise zur Verfügung gestellt. Dieser ist im Nenngeld inbegriffen. Die Teilnahme am 1st Women’s Distance Run ist nur mit Community Distance Marker möglich.

11. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 9. führt zur Disqualifikation der jeweiligen Teilnehmerin. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, Teilnehmerinnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.

12. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

13. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinische Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmerin dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

14. Bei allen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Pentek Timing GmbH mittels "Chip System". Dazu benötigt jede Teilnehmerin einen "Zeitnehmungs-Chip". Besitzt die Teilnehmerin keinen eigenen ChampionChip, wird im Rahmen der Anmeldung automatisch ein Leihchip registriert. Die Leihgebühr der Firma Pentek Timing GmbH beträgt EUR 4,- und wird bei der Anmeldung mit dem Nenngeld mitverrechnet. Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich.

B. Organisatorisches

1. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.oesterreichischer-frauenlauf.at erfolgen. Anmeldungen per e-mail oder Telefon werden nicht entgegen genommen.

2. Die Nenngebühr pro Teilnehmerin beträgt EUR 15,-.  Diese kann bei allen Arten der Anmeldung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, Diners Club) SOFORT Überweisung oder einmaliger SEPA Lastschrift (nur für österreichische Bankverbindungen) bezahlt werden. Bei der Online Anmeldung erfolgt die SEPA Lastschrift über die Hobex AG. Für den Fall der Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift, erklärt sich die Teilnehmerin mit der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter der Hobex AG auf Aufforderung Namen, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmerin vollständig übermittelt.

3. Die Anmeldung für den 1st Women’s Distance Run ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) möglich, etwa dann, wenn man bei der Anmeldung in die Irre geführt wurde oder die Anmeldung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten: Die Anmeldung zum 1st Women’s Distance Run unterliegt nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die auch Sport- bzw. Laufveranstaltungen umfasst, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

4. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

5. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Es kann aber bis zum 24. September 2020 eine kostenlose Namens- und Datenänderung durchgeführt werden.

6. Generell können Datenänderungen nur bis zum 24. September 2020 durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.

7. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.

8. Nach dem Anmeldeschluss am 23. September 2020 erhält jede Teilnehmerin eine Abholungsbestätigung via e-mail zugesandt. Diese ist auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der gedruckten Abholungsbestätigung und eines persönlichen amtlichen Lichtbildausweises möglich. Bei Abholung der Startnummernunterlagen für eine andere Teilnehmerin benötigt man die von dieser Person eigenhändig unterschriebene Vollmacht auf der Anmeldebestätigung und eine Kopie des Lichtbildausweises dieser Person.

9. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmerinnen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder bereits wegen eines Dopingvergehens länger als 6 Monate gesperrt waren, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping Gesetz verstoßen. 

10. Sollte sich eine Person, die die Kriterien zur Teilnahme nicht erfüllt und/oder die Kriterien die zu einer Disqualifikation oder einem Ausschluss führen können erfüllt, trotzdem in welcher Form auch immer (online, schriftlich oder in Form einer Gruppenanmeldung) zum 1st Women’s Distance Runs anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dieser Person und dem Veranstalter.

C. Haftungsausschluss

1. Mit der Anmeldung zum 1st Women’s Distance Run erkennt jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

2. Mit der Anmeldung zum 1st Women’s Distance Run erklärt jede Teilnehmerin, weder gegen den Veranstalter, die Organisatoren und die Sponsoren des 1st Women’s Distance Runs oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen, die durch die Teilnahme am 1st Women’s Distance Run entstehen könnten.

3. Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Teilnehmerin.

4. Bei einer Absage der Veranstaltung wird die Nenngebühr rückerstattet.

5. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Bewerb des 1st Women’s Distance Runs. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jeder Teilnehmerin selbst.

D. Persönliche Daten

1. Mit der Anmeldung erklärt sich jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.

2. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.

3. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass personenbezogene Daten auf offizielle Anfrage der Gesundheitsbehörde an diese weiter gegeben werden können.

4. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am 1st Women’s Distance Run gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmerin können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videocassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.

5. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und e-mail durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme der in Punkt A.11. und B.2. genannten Gründe, erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.

E. Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.